Geblitzt, Rotlicht übersehen oder Handy am Steuer? Bevor Sie zahlen und Punkte oder ein Fahrverbot akzeptieren: Wir prüfen Bescheid, Messung und Akte auf Fehler und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt.
Akzeptieren Sie den Bußgeldbescheid nicht ungeprüft. Wir fordern die Rohmessdaten an, prüfen das Messgerät auf technische Fehler und kämpfen gegen Punkte und Fahrverbote.
Wir legen fristgerecht Einspruch ein, beantragen sofort Akteneinsicht und finden die Fehler in Messprotokoll, Zustellung und Tatvorwurf, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.
Im Bußgeldverfahren läuft die Zeit gegen Sie. Droht ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug, prüfen wir jede Möglichkeit, bis zum Tausch gegen eine erhöhte Geldbuße in Härtefällen.
Schon ein Standardverstoß kann Punkte oder ein Fahrverbot bedeuten. Der Katalog kennt keine Ausnahmen. Ob die Messung dahinter überhaupt stimmt, steht auf einem anderen Blatt.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Geschwindigkeit: 21–25 km/h zu schnell (innerorts) | 115 € | 1 Punkt | – |
| Handy am Steuer | ab 100 € | 1 Punkt | – |
| Rotlichtverstoß | 90–360 € | 1–2 Punkte | bis 1 Monat |
| Abstandsverstoß (über 100 km/h) | ab 75 € | bis 2 Punkte | bis 3 Monate |
| Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille, Erstverstoß) | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Regelsätze laut Bußgeldkatalog (Stand 2025), zzgl. Gebühren und Auslagen. Im Einzelfall kann der Bescheid höher ausfallen oder komplett kippen. Genau das prüfen wir.
Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich: vier kurze Fragen, keine 2 Minuten.
Ein Bußgeldbescheid wirkt oft endgültig. Doch in über 50 % der Fälle ist er fehlerhaft. Unsere Aufgabe ist es, diese Fehler in der Akte zu finden, bevor sie rechtskräftig werden. Sehen Sie hier, wie wir erreicht haben, dass Verfahren eingestellt wurden und unsere Mandanten straffrei blieben.
Gegen unseren Mandanten lief ein Bußgeldverfahren, das vor dem Amtsgericht Gummersbach endete. Die Behörde beharrte auf der Strafe. Wir kämpften für unseren Mandanten und konnten den Richter überzeugen, dass eine Bestrafung hier nicht geboten ist.
Das Ergebnis: Das Verfahren wurde nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Der entscheidende Sieg: Unser Mandant wurde nicht verurteilt und die gesamten Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, auf der A3 bei Elz die Geschwindigkeit um 23 km/h überschritten zu haben. Gemessen wurde mit einer sogenannten Koaxialkabelmessung. Da hier ein Punkt in Flensburg drohte, schaltete sie uns ein.
Unsere Strategie: Wir beantragten Akteneinsicht und griffen die Beweisführung an. Nach unserer Intervention musste die Bußgeldstelle einlenken: Der Bußgeldbescheid wurde offiziell zurückgenommen. Keine Punkte, kein Bußgeld, keine Eintragung.
Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie der Technik blind vertrauen. Das ist ein Fehler: Mehr als jeder zweite Bescheid ist nach unserer Erfahrung fehlerhaft, formal oder in der Messung. Ob Ihrer dazugehört, sehen wir nach einem Blick in die Akte.
Lassen Sie Ihren Bescheid anwaltlich prüfen:
Kosten dürfen kein Grund sein, einen fehlerhaften Bescheid einfach zu bezahlen. Deshalb ist die Rechnung bei uns von Anfang an transparent:
Ihre Versicherung übernimmt Einspruch und Verfahren in der Regel komplett. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie, damit haben Sie keine Arbeit.
Sie erfahren vor der Beauftragung, was der Einspruch kostet, transparent nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG). Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten.
Immer kostenlos. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich der Einspruch für Sie rechnet. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.
Ab dem ersten Anruf kümmern wir uns um Fristen, Schriftverkehr und die Bußgeldstelle. Sie müssen nichts weiter tun.
Verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos auf Erfolgsaussichten und klären sofort, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.
Wir legen Einspruch ein und fordern die Bußgeldakte samt Rohmessdaten an. Messgerät, Eichung, Protokolle, Zustellung: Wir suchen die Beweislücken.
Wir verhandeln mit der Bußgeldstelle. Sie selbst müssen dort nicht auftreten. Unser Ziel ist meist die Einstellung des Verfahrens, ohne Gerichtstermin.
Am Ende wissen Sie, woran Sie sind. Im besten Fall: keine Punkte, kein Fahrverbot, kein Bußgeld.
Ich schaue mir Ihren Fall selbst an: Bescheid, Messung, Akte. Und ich lasse der Behörde keinen Fehler durchgehen, nur weil ihn sonst niemand nachprüft.
Ein Fahrverbot ist schnell verhängt. Wer beruflich aufs Auto angewiesen ist, für den steht viel auf dem Spiel. Deshalb bespreche ich mit Ihnen offen, was realistisch drin ist und was nicht. Ich analysiere Ihre Situation nicht von oben herab, sondern als Ihr Partner.
Aktuell absolviere ich den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht. Mein Ziel in Ihrem Fall: Führerschein behalten, Punkte vermeiden oder das Verfahren ganz kippen.
Drei von über 136 Google-Bewertungen, unverändert übernommen.
Mit Abstand der beste Rechtsanwalt, wenn es um Verkehrsrecht geht. Mein Schaden wurde innerhalb von 48 Stunden reguliert mit einem Schreiben von Herrn Yilmaz an die Versicherung. Ich bin sehr zufrieden gewesen und kann Herrn Yilmaz weiterempfehlen.
Ich war sehr zufrieden mit der gesamten Betreuung. Herr Yilmaz war engagiert, hat schnell reagiert und sich zuverlässig um alles gekümmert. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Klare Weiterempfehlung! Aus meiner Sicht einer der besten Anwälte im Raum Köln.
Top Service! Der Rechtsfall wurde komplett von den Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz abgewickelt. Von Kontaktaufnahme zur Gegenseite bis hin zur Auszahlung der Entschädigung verlief alles transparent, reibungslos und ich war immer aktuell über den Stand der Dinge informiert. Absolute Empfehlung!
Die Frist läuft.
Zwei Wochen nach Zustellung ist der Bescheid rechtskräftig. Unser Team kümmert sich sofort um Ihren Fall, bundesweit.
Nutzen Sie unseren Rückrufservice oder senden Sie uns Ihren Bescheid digital. Wir melden uns oft noch am selben Tag zurück.