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Anwalt für Bußgeld, Punkte & Fahrverbot · bundesweit tätig

Bußgeldbescheid erhalten? Wir prüfen ihn auf Fehler, bevor Sie zahlen.

Geblitzt, Rotlicht übersehen oder Handy am Steuer? Bevor Sie zahlen und Punkte oder ein Fahrverbot akzeptieren: Wir prüfen Bescheid, Messung und Akte auf Fehler und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt.

Kostenlose 10-minütige Ersteinschätzung
Einspruch innerhalb der 2-Wochen-Frist gesichert
Prüfung von Messdaten, Akte & Formfehlern
Wichtig: Der Einspruch ist nur 2 Wochen ab Zustellung möglich. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz, Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz in Köln

Bußgeld, Blitzer & Punkte

Akzeptieren Sie den Bußgeldbescheid nicht ungeprüft. Wir fordern die Rohmessdaten an, prüfen das Messgerät auf technische Fehler und kämpfen gegen Punkte und Fahrverbote.

Einspruch & Akteneinsicht

Wir legen fristgerecht Einspruch ein, beantragen sofort Akteneinsicht und finden die Fehler in Messprotokoll, Zustellung und Tatvorwurf, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.

Soforthilfe bei Fahrverbot

Im Bußgeldverfahren läuft die Zeit gegen Sie. Droht ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug, prüfen wir jede Möglichkeit, bis zum Tausch gegen eine erhöhte Geldbuße in Härtefällen.

Das droht laut Bußgeldkatalog

Schon ein Standardverstoß kann Punkte oder ein Fahrverbot bedeuten. Der Katalog kennt keine Ausnahmen. Ob die Messung dahinter überhaupt stimmt, steht auf einem anderen Blatt.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Geschwindigkeit: 21–25 km/h zu schnell (innerorts)115 €1 Punkt–
Handy am Steuerab 100 €1 Punkt–
Rotlichtverstoß90–360 €1–2 Punktebis 1 Monat
Abstandsverstoß (über 100 km/h)ab 75 €bis 2 Punktebis 3 Monate
Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille, Erstverstoß)500 €2 Punkte1 Monat

Regelsätze laut Bußgeldkatalog (Stand 2025), zzgl. Gebühren und Auslagen. Im Einzelfall kann der Bescheid höher ausfallen oder komplett kippen. Genau das prüfen wir.

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz am Telefon in seiner Kanzlei

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich: vier kurze Fragen, keine 2 Minuten.

4,7 von 5,0 bei 130+ Google-Bewertungen

Behörden machen Fehler.
Wir decken sie auf.

Ein Bußgeldbescheid wirkt oft endgültig. Doch in über 50 % der Fälle ist er fehlerhaft. Unsere Aufgabe ist es, diese Fehler in der Akte zu finden, bevor sie rechtskräftig werden. Sehen Sie hier, wie wir erreicht haben, dass Verfahren eingestellt wurden und unsere Mandanten straffrei blieben.

Beschluss vom Amtsgericht Gummersbach | 2025

Verfahren komplett eingestellt, Staatskasse zahlt.

Gegen unseren Mandanten lief ein Bußgeldverfahren, das vor dem Amtsgericht Gummersbach endete. Die Behörde beharrte auf der Strafe. Wir kämpften für unseren Mandanten und konnten den Richter überzeugen, dass eine Bestrafung hier nicht geboten ist.

Das Ergebnis: Das Verfahren wurde nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Der entscheidende Sieg: Unser Mandant wurde nicht verurteilt und die gesamten Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.

„Ich dachte wirklich, ich habe keine Chance gegen das Gericht und muss zahlen. Dass Herr Yilmaz es geschafft hat, dass ich komplett straffrei rauskomme und der Staat die Kosten trägt, ist einfach genial. Tausend Dank!“
Einstellung durch Regierungspräsidium | A3

Vorwurf: 23 km/h zu schnell auf der Autobahn (A3).

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, auf der A3 bei Elz die Geschwindigkeit um 23 km/h überschritten zu haben. Gemessen wurde mit einer sogenannten Koaxialkabelmessung. Da hier ein Punkt in Flensburg drohte, schaltete sie uns ein.

Unsere Strategie: Wir beantragten Akteneinsicht und griffen die Beweisführung an. Nach unserer Intervention musste die Bußgeldstelle einlenken: Der Bußgeldbescheid wurde offiziell zurückgenommen. Keine Punkte, kein Bußgeld, keine Eintragung.

„Wegen 23 km/h drohte mir ein Punkt, was für mich beruflich kritisch geworden wäre. Die Kanzlei hat sofort Einspruch eingelegt und mich super beruhigt. Als der Brief kam, dass alles zurückgenommen wurde, fiel mir ein Stein vom Herzen.“

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie der Technik blind vertrauen. Das ist ein Fehler: Mehr als jeder zweite Bescheid ist nach unserer Erfahrung fehlerhaft, formal oder in der Messung. Ob Ihrer dazugehört, sehen wir nach einem Blick in die Akte.

Lassen Sie Ihren Bescheid anwaltlich prüfen:

Nicht vorschnell zahlen Akzeptieren Sie Bußgeld oder Fahrverbot nicht sofort. Sobald Sie zahlen, ist der Fall abgeschlossen. Oft liegen Messfehler, falsche Aktenführung oder verjährte Vorwürfe vor, die wir aufdecken können.
Keine Aussage zur Sache Im Anhörungsbogen oder gegenüber der Polizei gilt: Schweigen ist Gold. Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person. Alles andere übernehmen wir für Sie, um Sie nicht versehentlich zu belasten.
2-Wochen-Frist wahren Handeln Sie sofort: Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben nur zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Verpassen wir diese Frist, wird selbst ein fehlerhafter Bescheid rechtskräftig.
Kostenlose Ersteinschätzung Schicken Sie uns ein Foto Ihres Bescheids. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten. Oft übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die gesamten Kosten für Einspruch und Verfahren.

Was kostet mich das?
In vielen Fällen: nichts.

Kosten dürfen kein Grund sein, einen fehlerhaften Bescheid einfach zu bezahlen. Deshalb ist die Rechnung bei uns von Anfang an transparent:

Oft ohne Eigenanteil

Mit Verkehrsrechtsschutz

Ihre Versicherung übernimmt Einspruch und Verfahren in der Regel komplett. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie, damit haben Sie keine Arbeit.

Ohne Rechtsschutz

Sie erfahren vor der Beauftragung, was der Einspruch kostet, transparent nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG). Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten.

Die Ersteinschätzung

Immer kostenlos. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich der Einspruch für Sie rechnet. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

So läuft Ihr Einspruch ab:
in vier Schritten

Ab dem ersten Anruf kümmern wir uns um Fristen, Schriftverkehr und die Bußgeldstelle. Sie müssen nichts weiter tun.

1

Erstkontakt

Verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos auf Erfolgsaussichten und klären sofort, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

2

Strategie & Akteneinsicht

Wir legen Einspruch ein und fordern die Bußgeldakte samt Rohmessdaten an. Messgerät, Eichung, Protokolle, Zustellung: Wir suchen die Beweislücken.

3

Verhandlung

Wir verhandeln mit der Bußgeldstelle. Sie selbst müssen dort nicht auftreten. Unser Ziel ist meist die Einstellung des Verfahrens, ohne Gerichtstermin.

4

Ergebnis

Am Ende wissen Sie, woran Sie sind. Im besten Fall: keine Punkte, kein Fahrverbot, kein Bußgeld.

TOP-Anwalt: ausgezeichnet und empfohlen von Beratung.de Ausgezeichnet: TOP-Anwalt, empfohlen von Beratung.de

Für die Bußgeldstelle sind Sie ein Aktenzeichen.
Für mich nicht.

Ich schaue mir Ihren Fall selbst an: Bescheid, Messung, Akte. Und ich lasse der Behörde keinen Fehler durchgehen, nur weil ihn sonst niemand nachprüft.

Spezialisiert aufs Verkehrsrecht Seit Jahren vertrete ich Mandanten in Bußgeld- und Verkehrssachen. Gerade absolviere ich den Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Messverfahren und aktuelle Rechtsprechung sind mein Tagesgeschäft.
Bundesweit gegen jede Bußgeldstelle Ob Amtsgericht in NRW oder Bußgeldstelle in Hessen: Wir führen Verfahren in ganz Deutschland und lassen uns von Behörden nicht mit Textbausteinen abwimmeln.
Verständlich, in drei Sprachen Klartext statt Juristendeutsch, auf Wunsch auch auf Türkisch oder Englisch. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht.
Yazdan Yilmaz

Es geht um Ihren Führerschein
und oft um Ihren Job.

Ein Fahrverbot ist schnell verhängt. Wer beruflich aufs Auto angewiesen ist, für den steht viel auf dem Spiel. Deshalb bespreche ich mit Ihnen offen, was realistisch drin ist und was nicht. Ich analysiere Ihre Situation nicht von oben herab, sondern als Ihr Partner.

Aktuell absolviere ich den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht. Mein Ziel in Ihrem Fall: Führerschein behalten, Punkte vermeiden oder das Verfahren ganz kippen.

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz am Arbeitsplatz in der Kanzlei
Yazdan Yilmaz Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Das sagen Mandanten über die Kanzlei

Drei von über 136 Google-Bewertungen, unverändert übernommen.

Verifizierte Google-Bewertung
Yasar Ünal

Mit Abstand der beste Rechtsanwalt, wenn es um Verkehrsrecht geht. Mein Schaden wurde innerhalb von 48 Stunden reguliert mit einem Schreiben von Herrn Yilmaz an die Versicherung. Ich bin sehr zufrieden gewesen und kann Herrn Yilmaz weiterempfehlen.

Verifizierte Google-Bewertung
Aylin Özdemir

Ich war sehr zufrieden mit der gesamten Betreuung. Herr Yilmaz war engagiert, hat schnell reagiert und sich zuverlässig um alles gekümmert. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Klare Weiterempfehlung! Aus meiner Sicht einer der besten Anwälte im Raum Köln.

Verifizierte Google-Bewertung
Marius Antonio

Top Service! Der Rechtsfall wurde komplett von den Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei Yilmaz abgewickelt. Von Kontaktaufnahme zur Gegenseite bis hin zur Auszahlung der Entschädigung verlief alles transparent, reibungslos und ich war immer aktuell über den Stand der Dinge informiert. Absolute Empfehlung!

4,7 von 5,0 Sternen bei 130+ Google-Bewertungen

Die Frist läuft.

Jetzt Bescheid prüfen lassen!

Zwei Wochen nach Zustellung ist der Bescheid rechtskräftig. Unser Team kümmert sich sofort um Ihren Fall, bundesweit.

Nutzen Sie unseren Rückrufservice oder senden Sie uns Ihren Bescheid digital. Wir melden uns oft noch am selben Tag zurück.

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz im Gespräch mit einem Mandanten

Häufige Fragen zum Bußgeldverfahren

Lohnt sich ein Einspruch überhaupt?
Das prüfen wir kostenlos, bevor Sie sich entscheiden. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, ist die Prüfung fast immer sinnvoll: Messfehler, Formfehler und Fristversäumnisse der Behörde kommen regelmäßig vor. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Einspruch lohnt, auch wenn die Antwort „nein“ ist.
Was kostet mich das?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten, und die besprechen wir vorher transparent. Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt in vielen Fällen Ihre Versicherung die gesamten Kosten für Einspruch und Verfahren; die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Die 2-Wochen-Frist läuft bald ab. Geht das noch?
Rufen Sie am besten sofort an: +49 179 1340923. Der Einspruch selbst ist schnell eingelegt: Er sichert die Frist, geprüft wird danach in Ruhe. Auch wenn die zwei Wochen scheinbar vorbei sind, lohnt der Anruf: Zustellungen sind öfter fehlerhaft, als man denkt.
Kann ich das Fahrverbot abwenden?
In bestimmten Fällen ja, etwa wenn das Fahrverbot Sie beruflich unverhältnismäßig hart trifft. Dann kann es in Ausnahmefällen gegen eine erhöhte Geldbuße entfallen oder in einen günstigeren Zeitraum geschoben werden. Ob das bei Ihnen realistisch ist, klären wir in der Ersteinschätzung.
Muss ich dafür nach Köln kommen?
Nein. Bußgeldsachen laufen bei uns komplett digital und telefonisch, bundesweit. Bescheid abfotografieren, Vollmacht digital unterschreiben, fertig. Wer möchte, ist natürlich herzlich in der Kanzlei willkommen.

Bundesweit tätig, zuhause in Köln

Rechtsanwaltskanzlei YilmazRobert-Perthel-Str. 71–73 · 50739 Köln
+49 179 1340923Mo.–Fr.: 09:00–18:00 Uhr · außerhalb: Bescheid online melden, wir rufen zurück
[email protected]Antwort in der Regel am selben Werktag